In den Sommerferien finden in unserem Bistum viele Freizeiten, Fahrten und Veranstaltungen mit unterschiedlichsten Haupt- und Ehrenamtlichen statt. Auch wenn es niemand hofft, kann es jederzeit passieren: Ein Unfall.
Nach dem ersten Schock kommen ganz schnell Fragen dazu auf, was eigentlich über das Bistum versichert ist und was zu tun ist.
Grundsätzlich sind alle haupt- und ehrenamtlich im Auftrag tätige Personen über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und die Versicherung des Bistums abgesichert. Das gilt also zum Beispiel das Zeltlagerleitungsteam oder das Küchenteam. Nicht über das Bistum versichert sind Teilnehmende*!
Beim weiteren Vorgehen sind zwei verschiedene Schadensarten zu unterscheiden, nämlich Personenschäden und Sachschäden.
Personenschäden:
Nach dem Unfallereignis sucht der*die Mitarbeitende (egal ob haupt- oder ehrenamtlich) eine*n Durchgangsarzt*ärztin (nicht Hausarzt*ärztin!) auf, der*die für Behandlungen von Unfällen durch die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) zuständig ist. Bei schweren Verletzungen erfolgt ein Transport ins Krankenhaus. Nachdem der*die Arzt*Ärztin informiert wurde, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, erstellt der*die Arzt*Ärztin einen Bericht an die an die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG). Zusätzlich muss der*die Mitarbeitende des Bistums den Unfall als Arbeitsunfall an seine Dienststelle melden und durch diese eine
Unfallanzeige erstellen lassen. Mitarbeitende in den Pastoralen Räumen/KGV PastR und den Kirchengemeinden im Bistum Trier lassen durch die*den Dienstgeberbeauftragte*n für Arbeitsschutz (diese*r wird vor Ort bestimmt) oder durch ein Mitglied des Verwaltungsrates eine Unfallanzeige erstellen. Für den genauen Ablauf und die richtigen VBG Nummern finden sich hier unterschiedliche Abläufe für
Mitarbeitende des Bistums und
Mitarbeitende in den Pastoralen Räumen/KGV PastR und den Kirchengemeinden. Als Service für Mitarbeitende Personen in den Pastoralen Räumen/KGV PastR und den Kirchengemeinden kann eine
Visitenkarte mit den nötigen Daten verteilt werden.
Ansprechpartner bei Fragen zu Arbeitsunfällen ist das Team B 5.4 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (
0651/7105-572 / asg@bistum-trier.de)
Sachschäden:
Bei Sachschäden erfolgt die Schadensmeldung direkt an die Versicherungsabteilung (B6.2.2). Bei größeren Schäden sollte eine sofortige telefonische Schadenmeldung (
(06 51) 7105-271) sowie eine schriftliche Meldung (Bischöfliches Generalvikariat Trier, B 6.2.2 Team Spezialgebiete, Mustorstraße 2, 54290 Trier /
versicherungen@bistum-trier.de)
innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Bei kleineren Schäden reicht eine schriftliche Schadenmeldung innerhalb von 3 Tagen aus. Zum reibungslosen Ablauf der Schadenbearbeitung sind die für den jeweiligen Schaden vorgesehenen Formulare [Link] der Versicherung zu benutzen.
*: Für minderjährige Teilnehmende gibt es eine Unfallversicherung des Bistums Trier.