Der kirchliche Jugendplan des Bistums Trier ergänzt öffentliche Förderungen und macht Projekte möglich, die junge Menschen begleiten, vernetzen und fördern. So bleibt kirchliche Jugendarbeit lebendig und zukunftsfähig.
Zuschüsse


Zuschüsse aus den Ländern
Für viele Maßnahmen der Jugendarbeit stehen weitere Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Anträge können in der Regel über den BDKJ Trier bei den zuständigen Landesstellen eingereicht werden.

Kommunale Zuschüsse
Wenn es um die Förderung von Massnahmen geht, sind die Kommunen eine wichtige Anlaufstelle. Die meisten Kreise und Städte, aus denen Kinder oder Jugendliche an eurer Maßnahme teilnehmen, stellen ebenfalls Mittel zur Förderung der Jugend bereit. Da die Förderrichtlinien sich hier von Fall zu Fall unterscheiden, nehmt ihr am Besten Kontakt zu eurer Stadt-, Verbandsgemeinde- und/oder Kreisverwaltung auf.

Zuschüsse für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien
Das Land Rheinland-Pfalz, der Landesjugendring und das Landesjugendamt unterstützen junge Menschen aus einkommensschwachen Familien, damit sie unabhängig von ihrer finanziellen Situation an Bildungs- und Freizeitangeboten teilnehmen können.
Förderrichtlinien – Junge Menschen aus einkommensschwachen Familien

