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Jugend im Bistum Trier
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Unter Gottes Himmel...Aufkleber
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Zuschüsse aus den Ländern

Zuschüsse der Länder über den BDKJ Trier

Kinder halten Geld in den Händen und schreien

Für Maßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit gibt es nicht nur Zuschüsse nach dem kirchlichen Jugendplan. In der Regel könnt ihr auch einen Zuschussantrag beim Landesjugendring Rheinland-Pfalz oder beim Landesjugendamt Saar (jeweils über den BDKJ Trier) stellen, unabhängig davon, ob ihr in einer verbandlichen Gruppe oder in einer Pfarrei oder Kirchengemeinde organisiert seid. Informationen zur Antragsstellung und die aktuellen Richtlinien findet ihr für Rheinland-Pfalz hier, sowie für das Saarland hier. Die Übersichten und Formularen gibt es auch direkt hier bei uns.

Bitte beachten: Der BDKJ Trier ist umgezogen und nicht mehr unter der bisherigen Adresse in der Weberbach 70 erreichbar. Bitte folgende Anschrift für Anträge an den LJR verwenden: Bischöfliches Generalvikariat, B 3.2.3 BDKJ, Mustorstr. 2, 54290 Trier.

Finanzielle Förderung in Rheinland-Pfalz

Digitale Antragstellung zur Förderung in Rheinland-Pfalz
Der Landesjugendring ist gemäß der Verwaltungsvorschrift Jugendförderung (VV-JuFöG) ein Kooperationspartner des Jugendministeriums zur Vergabe der Landesmittel für außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen in den Förderbereichen Soziale Bildung, Politische Bildung und Schulung Ehrenamtlicher in der Jugendarbeit.
 
Alle Mitgliedsorganisationen des Landesjugendrings können dieses Angebot nutzen.
 
Änderungen ab dem 01.01.2026
Ab dem 1. Januar 2026 erfolgt die Antragstellung für Fördermittel ausschließlich digital über das neue Förderportal des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz. Papierunterlagen müssen nicht mehr versendet werden – die Antragsstellung läuft online ab.
 
Zugriff auf das Förderportal
Ihr erreicht das Portal unter folgenden Adressen:
  • jugendfoerderung-rlp.de
  • jugendförderung-rlp.de
  • jufoe-rlp.de
  • jufö-rlp.de
Dort findet ihr die aktuellen Förderrichtlinien des LJR, Informationsblätter für die jeweilige Bildungsmaßnahme sowie Vorlagen, die für die digitale Antragstellung zu nutzen sind.
 
Wichtig:
Bis Ende des Jahres 2025 können Anträge wie bisher in Papierform mit den bekannten Formularen eingereicht werden. In diesem Fall sind weiterhin Originalunterschriften erforderlich!
 

Finanzielle Förderung im Saarland

Die Förderung auf Landeseebene begründet sich durch den bundesgesetzlichen Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) oder Kinder- und Jugendhilfegesetz - (KJHG) genannt -, das die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit regelt und als Leistung vorschreibt. Davon leitet sich das Zweite Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz des Saarlandes (2.AGKJHG) und den am 01.10.2018 in Kraft getretenen Richtlinien ab.


Zum 01.01.2023 sind neue Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz (Maßnahmenförderung) und Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im außerunterrichtlichen Bereich in Kraft getreten.

Außerdem gibt es für Jugendverbände die Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit sowie die Richtlinien zur Förderung von Jugendbildungsreferent*innen, die jeweils zum 01.01.2022 in Kraft getreten sind.

Alle Informationen im Detail findest du auf der Seite des Landesjugendrings Saar.

Deine Ansprechpartner*innen in der Abteilung

Zuschüsse Saarland:

Kerstin Bernard

Kerstin Bernard

Verwaltung

Zuschussanträge aus Landesmitteln im Saarland

Zuschüsse Rheinland-Pfalz:

Vanessa Gruben

Vanessa Gruben

Sachbearbeitung

Buchhaltung, Zuschussanträge aus Landesmitteln in Rheinland-Pfalz