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Jugend im Bistum Trier
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Unter Gottes Himmel...Aufkleber
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Prävention

Prävention

Zu Beginn des Jahres 2020 sind die neue „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (Präventionsordnung)“ und die „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung)“ in allen (Erz-)Diözesen in Kraft getreten. Beide Dokumente wurden vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 18. November 2019 beschlossen und von Bischof Dr. Ackermann im Kirchlichen Amtsblatt am 01. Januar 2020 veröffentlicht. Die Interventionsordnung wurde vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 24. Januar 2022 an kirchenrechtliche Neuregelungen angepasst und ersetzt die ältere Fassung der Ordnung.

Mit dem in Kraft setzen der Dokumente untermauert Bischof Stephan, dass die Prävention weiterhin integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist und bleibt.

Grundlagen der Prävention in der kirchlichen Kinder- und Jugend(verbands)arbeit im Bistum Trier

Zwei Hände umschließen eine Menschengruppe, die aus Papier ausgeschnitten ist Zwei Hände umschließen eine Menschengruppe, die aus Papier ausgeschnitten ist

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt ist zentraler Bestandteil unserer Kinder- und Jugend(verbands)arbeit. Wir haben den Anspruch, den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen möglichst sicheren Raum zur Selbstverwirklichung und freien Entfaltung zu bieten. Hierfür ist es für uns unumgänglich eine entsprechende Präventionsarbeit zu leisten. Daher sind alle kirchlichen Einrichtungen verpflichtet ein Institutionelles Schutzkonzept zu erstellen, das unter anderem beinhaltet, dass sich hauptamtliche Mitarbeitende und ehrenamtliche Tätige mit dem Thema Prävention gegen sexualisierte Gewalt auseinandersetzen und sich gemeinsam verpflichten achtsam und verantwortlich mit Grenzen von Kindern und Jugendlichen umzugehen. Zudem gibt es in den Fachstellen Jugend in den Visitationsbezirken Trier, Koblenz und Saarbrücken sogenannte Fachkräfte für Prävention, die das Thema in ihrer Einrichtung wachhalten und die die Präventionsarbeit in den Dekanaten und Kirchengemeinden unterstützen. Ein umfassendes Institutionelles Schutzkonzept sieht auch eine Anlaufstelle vor, an die sich Menschen wenden können, wenn sie innerhalb der kirchlichen Kinder- und Jugend(verbands)arbeit Grenzverletzungen, (sexualisierte) Übergriffe und/oder sexualisierte Gewalt beobachten, davon erzählt bekommen oder selbst erfahren. In dem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, sich vertrauensvoll an die Kontaktpersonen für Verdachtsfälle der sexualisierten Gewalt zu wenden. Mit ihnen können Unsicherheiten, Fragen, Vermutungen, ein „komisches Gefühl“ besprochen und, wenn erforderlich, nächste Schritte gemeinsam vereinbart werden.

Neben den vielfältigen Maßnahmen der Prävention, die in der Präventionsordnung verankert sind, gibt es auch gesetzliche Regelungen, die wir strikt einhalten. Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar 2012 wurden Regelungen für einen umfassenden und aktiven Kinderschutz in Deutschland erlassen, die das Ziel verfolgen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiterzuentwickeln, sie zu stärken und sie vor Vernachlässigung und Missbrauch zu bewahren. In dem Zusammenhang wurde auch der § 72a im Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - eingeführt. Auch das am 09.06.2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hält u.a. eine verbindliche Kooperation im Kinderschutz fest und setzt das Vorhandensein eines Schutzkonzeptes für den Erhalt einer Betriebserlaubnis einer Einrichtung voraus.

Prävention gegen sexualisierte Gewalt

Zwei Wortwolken mit Begriffen aus den Bereichen Prävention und sexuelle Bildung

„Prävention gegen sexualisierte Gewalt“ und „Sexuelle Bildung“

„Sexuelle Bildung“ und „Prävention sexualisierter Gewalt“ sind je eigenständige Themen, haben aber eine gemeinsame Schnittmenge. Sowohl in der Sexuellen Bildung als auch in der Prävention gegen sexualisierte Gewalt geht es um Persönlichkeitsentwicklung und -stärkung, zu wissen was man möchte und was nicht und folglich in der Lage zu sein, die eigenen Grenzen setzen zu können. Von großer Bedeutung ist, dass Kinder und Jugendliche lernen respektvoll und positiv über ihre Gefühle, ihren Körper und ihre Sexualität zu sprechen, um auch all das benennen zu können, was grenzverletzend und übergriffig ist. Es geht darum sprachfähig zu sein und das Durchsetzungsvermögen in der Hinsicht zu stärken „JA“ und „NEIN“ sagen zu können!

Ulrike Laux Ulrike Laux

Ulrike Laux

Handlungsfeld Bildung und Qualifizierung

Themenfeld Sexuelle Bildung

Themenfeld Prävention sexualisierter Gewalt