Zum Inhalt springen
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Unter Gottes Himmel...Aufkleber
Unter Gottes Himmel...Aufkleber
Unter Gottes Himmel...Aufkleber
Unter Gottes Himmel...Aufkleber
Unter Gottes Himmel...Aufkleber
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier
Jugend im Bistum Trier

Nr. 3.2 der Rahmenordnung Prävention verpflichtet die Rechtsträger, einen Verhaltenskodex zu erstellen, der im jeweiligen Arbeitsbereich arbeitsvertragliche Verbindlichkeit erlangt. Der folgende Verhaltenskodex ist für ehrenamtlich tätige Personen in der Kinder- und Jugendarbeit gültig. Für hauptamtlich tätige Personen ist er nur anzuwenden, sofern er als eine Dienstvereinbarung gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 MAVO geschlossen wurde.