Die Jugendstiftung im Bistum Trier setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien unvergessliche Ferienerlebnisse zu ermöglichen. Im Rahmen unseres Förderschwerpunkts unterstützen wir Ferienfreizeiten, die speziell auf die Bedürfnisse dieser jungen Menschen zugeschnitten sind.
Teilhabe an Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien

Förderschwerpunkt 2025/26 der Jugendstiftung im Bistum Trier
Wer kann Mittel beantragen?
Pfarreien, katholische Jugendverbände und Jugendorganisationen, Jugendeinrichtungen in katholischer Trägerschaft.
Welche Bedingungen sind zu beachten?
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Maßnahmen, die ausfinanziert sind, werden nicht bezuschusst, ebenso keine Maßnahmen, die bereits durchgeführt sind.
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Der Antrag ist demnach vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
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Ein pauschaler Zuschuss als regulärer Finanzbaustein ist nicht möglich, nur explizite Einzelförderung von Kindern und Jugendlichen.
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Auf eine Einkommensprüfung der Eltern wird bewusst verzichtet, außerdem bitten wir keine Namen der zur fördernden Teilnehmenden zu verwenden.
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Bei etwaiger Förderung ist das Logo der Jugendstiftung in der Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden.
Wie müssen die Mittel beantragt werden?
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Die Mittel sind formlos zu beantragen.
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Dem Antrag ist eine inhaltliche Beschreibung der Maßnahme und der zu fördernde Teilnehmenden beizulegen, die die Förderung begründet.
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Dem Antrag ist ebenfalls eine Finanzierungsübersicht beizulegen, die alle kalkulierten Einnahmen und Ausgaben aufweist.