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Jugend im Bistum Trier
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Unter Gottes Himmel...Aufkleber
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Teilhabe an Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien 

Jugendstiftung logo

Förderschwerpunkt 2025/26 der Jugendstiftung im Bistum Trier

Die Jugendstiftung im Bistum Trier setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien unvergessliche Ferienerlebnisse zu ermöglichen. Im Rahmen unseres Förderschwerpunkts unterstützen wir Ferienfreizeiten, die speziell auf die Bedürfnisse dieser jungen Menschen zugeschnitten sind.

Unsere Förderung umfasst eine Einzelförderung von bis zu 300 € pro Kind oder Jugendlichem. Der maximale Förderbetrag pro Maßnahme liegt bei 1.500 €, um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme zu ermöglichen. Damit möchten wir dazu beitragen, soziale Teilhabe zu fördern und jungen Menschen wertvolle Erfahrungen und Erlebnisse zu schenken.
Wenn Sie eine Ferienfreizeit organisieren oder planen und die Zielgruppe Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Familien umfasst, freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass niemand aufgrund finanzieller Hürden auf schöne Ferien verzichten muss! 

Wer kann Mittel beantragen? 

Pfarreien, katholische Jugendverbände und Jugendorganisationen, Jugendeinrichtungen in katholischer Trägerschaft. 

 

Welche Bedingungen sind zu beachten?

  • Maßnahmen, die ausfinanziert sind, werden nicht bezuschusst, ebenso keine Maßnahmen, die bereits durchgeführt sind.

  • Der Antrag ist demnach vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

  • Ein pauschaler Zuschuss als regulärer Finanzbaustein ist nicht möglich, nur explizite Einzelförderung von Kindern und Jugendlichen.

  • Auf eine Einkommensprüfung der Eltern wird bewusst verzichtet, außerdem bitten wir keine Namen der zur fördernden Teilnehmenden zu verwenden. 

  • Bei etwaiger Förderung ist das Logo der Jugendstiftung in der Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden.
     

Wie müssen die Mittel beantragt werden? 

  • Die Mittel sind formlos zu beantragen. 

  • Dem Antrag ist eine inhaltliche Beschreibung der Maßnahme und der zu fördernde Teilnehmenden beizulegen, die die Förderung begründet. 

  • Dem Antrag ist ebenfalls eine Finanzierungsübersicht beizulegen, die alle kalkulierten Einnahmen und Ausgaben aufweist.

 

Die Anträge sind für das erste Vergabeverfahren zum Förderschwerpunkt 2025 bis zum 31. Mai 2025 an die Abteilung Jugend (B 3.2), Jugendstiftung, Mustorstraße 2, 54290 Trier einzureichen. Rückfragen sind möglich unter Telefon (06 51) 97 71-2 01, E-Mail: jugend@bgv-trier.de