Die Diözesanversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Diözesanverbandes. Sie berät und beschließt über Vertretung und Mitarbeit des BDKJ Trier in Kirche, Gesellschaft und Staat. Ihr obliegen die grundlegenden Entscheidungen über die Aufgaben des Diözesanverbandes.
Dazu gehören:
- die Beschlussfassung über die Diözesanordnung des BDKJ
- die Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Jugendverbänden des Diözesanverbandes
- die Beratung und Beschlussfassung über die gemeinsamen Richtlinien und Vorhaben
- die Beschlussfassung über die Gründung eigener Einrichtungen
- die Wahl des Diözesanvorstandes
- die Wahl der Mitglieder des Diözesanausschusses
- die Einsetzung und Wahl von weiteren Ausschüssen
- die Entgegennahme des Jahresberichtes des Diözesanvorstandes
Stimmberechtigte Mitglieder der Diözesanversammlung sind:
- 21 Delegierte der Jugendverbände
- 21 Delegierte der Regionalverbände
- die stimmberechtigten Mitglieder des Diözesanvorstandes
Die Stimmverteilung wird von der Diözesankonferenz der Jugendverbände vorgenommen. Jeder Jugendverband und jeder Regionalverband hat mindestens eine Stimme. Jugend- und Regionalverbände, deren Mitgliedschaft ruht, bleiben bei der Verteilung der Stimmen unberücksichtigt.