Zu Beginn des Jahres 2020 sind die neue „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (Präventionsordnung)“ und die „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (Interventionsordnung)“ in allen (Erz-)Diözesen in Kraft getreten. Beide Dokumente wurden vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 18. November 2019 beschlossen und von Bischof Dr. Ackermann im Kirchlichen Amtsblatt am 01. Januar 2020 veröffentlicht. Die Interventionsordnung wurde vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 24. Januar 2022 an kirchenrechtliche Neuregelungen angepasst und ersetzt die ältere Fassung der Ordnung.
Mit dem in Kraft setzen der Dokumente untermauert Bischof Stephan, dass die Prävention weiterhin integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist und bleibt.