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Jugend im Bistum Trier
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Unter Gottes Himmel...Aufkleber
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Materialen & Downloads

Hier findest Du zahlreiche Downloads und Broschüren:

Mit dem Ziel, den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiterzuentwickeln, zu stärken und sie vor Vernachlässigung und Missbrauch zu bewahren, wurde der § 72 a des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII - auch Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannt - neu gefasst. Das Gesetz wird auch Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) genannt und trat am 1. Januar 2012 in Kraft.

Die Neufassung des § 72 a hatte zur Folge, dass neben den hauptberuflichen und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in der Jugend(verbands)arbeit nun auch die neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugend(verbands)arbeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen.

Ergänzend dient die Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, welche in neuer Form zu Beginn des Jahres 2020 in Kraft trat, dem Schutz der Kinder und Jugendlichen im kirchlichen Umfeld. 

Um sicherzugehen, dass sich alle ehrenamtlichen Verantwortlichen mit der Prävention sex. Gewalt auseinandersetzen und dem Thema angemessen Raum gegeben wird, müssen alle eine sogenannte "Verpflichtungserklärung" unterzeichnen. Mit der Unterschrift wird bekräftigt das wir uns für einen verlässlichen und Sicheren Rahmen im Umgang miteinander einsetzen. Es wird bekräftigt, das die in der Erklärung genannten Punkte wichtig sind und wir uns daran auch messen lassen.

Wir verstehen dabei die Verpflichtungserklärung vor allem als pädagogisches Instrument, dass bei der Thematisierung angemessen Umgangs miteinander helfen soll und sicherstellt das sich alle mit den Punkten der Erklärung auseinandersetzen. Gleichzeitig ermöglicht es Leitungen auf mögliches Fehlverhalten hinzuweisen und trägt so zu einem verlässlichen Umgang miteinander bei.

Die aktuelle Erklärung wurde von der AG Prävention der Jugendverbände erstellt und orientiert sich an den Erklärungen des Netzwerk P4 (Bad Kreuznach), dem KJA/BDKJ Freiburgund dem BDKJ Mainz.

Da es nicht darum geht "einfach unterschreiben zu lassen", sondern die inhaltliche Auseinandersetzung viel wichtiger ist, empfehlen wir die Erklärung methodisch einzuführen und den nötigen Raum zur Auseinandersetzung einzuräumen.

Bei laufenden oder schon längere Zeit zurück liegenden Verfahren sowie Verfahren die mit einem Opfer-Täterausgleich beendet wurden bietet auch das EFZ keine Sicherheit. Deshalb möchten sich der BDKJ Trier und seine Mitgliedsverbände mit einer Selbstauskunftserklärung versichern, dass eine in der Kinder- und Jugendarbeit tätige Person nicht bereits verurteilt wurde oder ein Verfahren gegen sie läuft. Diese Auskunftserklärung gilt für ehrenamtlich tätige Personen.

Bei hauptamtlich tätigen Personen, kann der Dienstgeber (sofern Grundlage des Dienstverhältnisses die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier ist) eine Selbstauskunftserklärung zu Beginn des Dienstverhältnisses einfordern. (Vergleiche hierzu Anlage 22 II. § 1 Absatz 5)

Nr. 3.2 der Rahmenordnung Prävention verpflichtet die Rechtsträger, einen Verhaltenskodex zu erstellen, der im jeweiligen Arbeitsbereich arbeitsvertragliche Verbindlichkeit erlangt. Der folgende Verhaltenskodex ist für ehrenamtlich tätige Personen in der Kinder- und Jugendarbeit gültig. Für hauptamtlich tätige Personen ist er nur anzuwenden, sofern er als eine Dienstvereinbarung gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 MAVO geschlossen wurde.

Der BDKJ Trier und seine AG Prävention haben einen Ordner als Arbeitshilfe erstellt. Der Ordner hat einzelne farblich abgegrenzte Kapitel. Zurzeit werden die einzelnen Materialen überarbeitet und sind nicht mehr aktuell.

Kirchliche Kinder- und Jugendarbeit soll ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche sein. Ein Ort, an dem sich junge Menschen entfalten und mit ihren Stärken und Schwächen erleben und erfahren können. Bei all dem machen sie viele positive und bestärkende Erfahrungen, die tragen.

Mit einer Broschüre zum Thema will das Bistum einen Beitrag dazu leisten, Ferienfreizeiten, Gruppenstunden und andere Aktivitäten in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit noch sicherer zu machen, um den Teilnehmer*innen unvergesslich schöne Erlebnisse zu ermöglichen. Die Materialien sollen sensibilisieren für die Rechte von Mädchen und Jungen. Sie sollen außerdem zum Nachdenken über Veränderungen anregen. Beispielsweise, wenn es darum geht, Spiele so zu gestalten, dass sie die Rechte und Bedürfnisse der Teilnehmenden achten...

Die vorliegende Broschüre dient der Vorstellung von Sachinformationen und gibt Anregungen, wie mit Problemlagen der Kindeswohlgefährdung umgegangen werden kann. In jedem Fall ist es ratsam, sich professionelle Unterstützung einzuholen. Dazu werden am Ende der Broschüre Kontaktadressen der Ansprechpersonen im Bistum Trier aufgeführt. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu schützen, ist unser Anliegen. Wir hoffen, dass dieses Nachschlagewerk euch unterstützt und immer wieder ermutigt, für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen einzutreten.

Häufig ist es schwierig, Beobachtungen, Erzählungen, Andeutungen oder Situationen eindeutig den ‚Kategorien‘ Grenzverletzung, (sexualisierte) Übergriffe oder sexualisierte Gewalt/sexueller Missbrauch zuzuordnen. Es kann aber sein, dass sich bei dir ein mulmiges Gefühl ausbreitet und/oder dich ein vager Verdacht beunruhigt. Hier kann es sehr hilfreich sein, das, was man beobachtet oder gehört hat und was auf eine Grenzverletzung, (sexualisierte) Übergriffe, sexualisierte Gewalt/sexuellen Missbrauch schließen lassen könnte, zu notieren.

Auf Ferienfreizeiten, in Gruppenstunden, in Maßnahmen etc. sollen sich Teilnehmende wohlfühlen und positive Erfahrungen sammeln. Das kann gelingen, wenn Veranstaltungs- und Gruppenleitungen ein achtsames Miteinander etablieren und entsprechende Strukturen aufbauen. Der vorliegende Leitfaden soll die entsprechende Handlungssicherheit erhöhen, indem er Orientierung „Vor“, „Während“ und „Nach“ der Maßnahme hinsichtlich Prävention und Intervention gibt.