Zuschüsse und Fördermöglichkeiten
Zuschüsse aus dem kirchlichen Jugendplan
Zuwendungsvoraussetzungen, MitarbeiterInnenschulung, Religiöse Bildung, Kosten und Finanzierungsplan, Antragsverfahren - und wann bitte gibt es Sonderurlaub?
Wer sich in der kirchlichen Jugendarbeit engagiert und Freizeiten und Schulungen durchführt kommt an den oben genannten Begriffen nicht vorbei.
Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen Anträge gestellt, Voraussetzungen erfüllt und Richtlinien beachtet werden.
Du kannst den Zuschussantrag hier herunterladen oder in Papierform bei uns bestellen. Unsere Sachbearbeiterin Frau Traut steht Dir bei Fragen zur Verfügung und berät Dich individuell bei der Antragstellung.
Richtlinien über Bistumszuschüsse zu Jugendexerzitien - Einkehrtagen - Religiösen Besinnungstagen
Richtlinien über Bistumszuschüsse zu Maßnahmen der kirchlichen Jugendarbeit
Für Maßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit gibt es nicht nur Zuschüsse nach dem kirchlichen Jugendplan. In der Regel könnt ihr auch einen Zuschussantrag beim Landesjugendring (über den BDKJ Trier) stellen, unabhängig davon ob ihr in einer verbandlichen Gruppe organisiert seid oder nicht.
Hier findest du den Förderantrag.
Bei Fragen findest du hier Unterstützung beim BDKJ.
Die dritte Adresse wenn es um die Förderung von Massnahmen geht, sind die Kommunen. Die meisten Kreise und Städte, aus denen Kinder oder Jugendliche an eurer Maßnahme teilnehmen, stellen ebenfalls Mittel zur Förderung der Jugend bereit. Da die Förderrichtlinien sich hier von Fall zu Fall unterscheiden, nehmt ihr am Besten Kontakt zu eurer Stadt-, Verbandsgemeinde- und/oder Kreisverwaltung auf.