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Service

Fundraising und Fördermöglichkeiten

Jugendstiftung

Andere Wege wagen - Jugend fördern

UNSERE ZIELE
Die Stiftung fördert pädagogische, diakonische, pastorale und liturgische Vorhaben und Projekte in der Jugendarbeit, die das verantwortliche Denken und Handeln junger Menschen auf der Grundlage christlicher Nächstenliebe und freiheitlicher demokratischer Verantwortung entwickeln, die die christliche Botschaft jungen Menschen in ihrem Lebenskontext nahebringen und die das ehrenamtliche Engagement für die Jugend stärken und ausbauen.

ANTRAGSTELLER
Antragsteller sind Pfarreien, katholische Jugendverbände und Jugendorganisationen, Offene Häuser und andere Einrichtungen in katholischer Trägerschaft.

GESUCHT WERDEN STIFTER
Menschen, die eine Stiftung unterstützen, setzen Zeichen. Stifter und Zustifter setzen Zeichen der Hoffnung, der Solidarität und des Glaubens an die Zukunft. Gerade junge Menschen brauchen diese Zeichen.


Welche Bedingungen sind zu beachten?

Die Förderhöchstsumme der Jugendstiftung des Bistums Trier beträgt für eine Maßnahme 1.000 Euro.
Maßnahmen, die durch eine kirchliche oder staatliche Regelförderung ausreichend finanziert sind, werden nicht bezuschusst (z. B. Ferienfreizeiten, Gruppenleiterschulungen, etc.). Es werden keine Maßnahmen bezuschusst, die bereits durchgeführt wurden. Der Antrag ist also vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Wie müssen die Mittel beantragt werden?

Die Mittel sind formlos zu beantragen. Dem Antrag ist eine inhaltliche Beschreibung der Maßnahme beizulegen, die die Förderung begründet.
Dem Antrag ist ebenfalls eine Finanzierungsübersicht beizulegen, die alle kalkulierten Einnahmen und Ausgaben aufweist.

Die Anträge sind bis zum 31. März und bis zum 30. September eines jeden Jahres einzureichen an:

Bischöfliches Generalvikariat
B 3.2. Abteilung Jugend 
Jugendstiftung
Mustorstraße 2
54290 Trier

Rückfragen können gerne gerichtet werden an Nicole Hemmerling (telefonisch unter 0651 9771-201 oder per E-Mail  jugend(at)bistum-trier.de).

Zur Planungssicherheit für die Antragsteller sei folgender Hinweis gegeben: Die Zuwendungsbescheide für das Verfahren ergehen Mitte April beziehungsweise Mitte Oktober eines jeden Jahres.