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Bildung und Qualifizierung

Prävention

Zu Beginn des Jahres 2020 sind die neue Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz und die Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst in allen (Erz-)Diözesen in Kraft getreten. Beide Dokumente wurden vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 18. November 2019 beschlossen und von Bischof Dr. Ackermann im Kirchlichen Amtsblatt am 01. Januar 2020 veröffentlicht. Bischof Stephan bekräftigt damit, dass die Prävention weiterhin integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist und bleibt.

Den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiterzuentwickeln, zu stärken und sie vor Vernachlässigung und Missbrauch zu bewahren, ist im           § 72 a des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), verankert. Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ist eine Weiterentwicklung des KJHG und steht für einen aktiven Kinderschutz. Es basiert auf den zwei Säulen der Prävention und Intervention.

Ein Bestandteil dessen ist, dass alle Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen sich verstärkt mit dem Thema der Prävention gegen sexualisierte Gewalt auseinandersetzen, sich gemeinsam verpflichten achtsam und verantwortlich mit Grenzen von Kindern und Jugendlichen umzugehen und eine Erklärung unterzeichnen!

Wir haben in den Fachstellen für Kinder- und Jugendpastoral geschulte Fachkräfte für Prävention eingeführt. Sie wurden geschult und unterstützem die Präventionsarbeit in den Dekanaten und Kirchengemeinden. Wir bieten darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich bei Vermutungen oder Vorfällen innerhalb der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit vertrauensvoll an uns zu wenden. Mit uns können erste Fragen und Unsicherheiten geklärt und nächste Schritte besprochen werden.

„Sexuelle Bildung“ und „Prävention sexualisierter Gewalt“ sind je eigenständige Themen, haben aber eine gemeinsame Schnittmenge. Sowohl in der sexuellen Bildung als auch in der Prävention sexualisierter Gewalt geht es um Persönlichkeitsentwicklung- und Stärkung, zu wissen was man möchte und was nicht und folglich in der Lage zu sein, die eigenen Grenzen setzen zu können.

Von großer Bedeutung ist, dass Kinder und Jugendliche lernen respektvoll und positiv über ihre Gefühle, ihren Körper und ihre Sexualität zu sprechen und damit auch all das zur Sprache bringen zu können, was grenzverletzend und übergriffig ist – eben ihr Durchsetzungsvermögen in der Hinsicht zu stärken JA und NEIN sagen zu können! Es geht darum sprachfähig zu sein, sowohl bei der Prävention als auch auf die eigene Sexualität bezogen.